Selbstverbrauch von Solarstrom.. so wirds gemacht
Mit der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes zum 01.07. 2010 hat der Gesetzgeber eine weitere interessante Nutzung von solar erzeugtem Strom geschaffen. Der Selbstverbrauch von Solarstrom ist ausdrücklich erwünscht und wird gefördert. Besonders positiv: Er wird auf lange Sicht attraktiv bleiben.
Netzentlastung.
Viele Regionalnetze sind mit schwankenden Energiemengen derzeit an der Auslastungsgrenze. Der Eigenverbrauch hilft hier in zweifacher Weise: Zum einen muss Energie, die unmittelbar am Ort erzeugt und verbraucht wird, nicht über das Stromnetz abtransportiert werden.
Und zusätzlich braucht diese Energie auch nicht vom Versorger geliefert zu werden. Diese Netzentlastung will das EEG fördern.
Technisch einfach umzusetzen.
Technisch gesehen muss nur der unmittelbare Verbrauch dokumentiert werden. Dazu wird lediglich der Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht. In der Regel kann dies in dem vorhandenen Zählerschrank ohne großen Aufwand geschehen.
Vorteile durch Eigenverbrauch.
Die Kosten für Haushaltsstrom liegen heute durchschnittlich bei 21 ct/kWh/Brutto. Tendenz steigend. Dieser Betrag wird auf die Eigenverbrauchsvergütung* addiert.
Diese Vergütung ist getrennt in den Eigenverbrauch bis 30% der selbst erzeugten Stroms (= 12,34 ct), und in eine erhöhte Vergütung für jede kWh die oberhalb der 30% (= 16,74 ct) selbst verbraucht wird.
Überschüssiger Strom, der nicht selbst genutzt werden kann, wird – wie bisher – in das öffentliche Netz eingespeist (28,74 ct/kWh).